AGB für Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Harald Schendera, Schendera, und den Unternehmern, die bei uns Dienstleistungen in Auftrag geben. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form mit Schendera, die untenstehende Leistungen betreffen. Die AGB schicken wir Ihnen zu. Sie können die AGB auch über unsere Website aufrufen. Der Auftraggeber erkennt die AGB bei Auftragserteilung an. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Die Vertragssprache ist Deutsch. ↩
§ 2 Leistungen
Schendera erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
- Digitale Medien & Web: Konzeption, Produktion, Veröffentlichung, Administration, Aktualisierung und Automatisierung von Internetpräsenzen, digitalen Anwendungen sowie Werbe- und Präsentationsformen.
- Content-Erstellung & Design: Texterstellung, Grafik- und Objektdesign, Journalismus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie künstlerische Darstellungen.
- Audiovisuelle Produktion: Fotografie, Videografie, computer- und KI-gestützte Bild- sowie Videoerzeugung (KI-Generierung); professionelle Bildbearbeitung, Tonbearbeitung und Videoschnitt.
- Programmierung & Technik: Softwareprogrammierung für Web und Präsentationen, allgemeiner EDV-Service (z.B. Digitalisierung und Datenträgererstellung); Hosting.
- Beratung & Management: Projektleitung, Recherche, Schulungen und allgemeiner Service; strategische Beratung sowie Vermittlung von Leistungen in den Bereichen IT, Gestaltung und Marketing.
- E-Commerce & Vermarktung: Online-Vermarktung sowie Vertrieb eigener und fremder Produkte (z.B. via Landingpages); hierfür können ergänzende oder gesonderte Geschäftsbedingungen gelten.
Dies umfasst zudem alle mit den vorgenannten Punkten im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.
Leistungen von Schendera sind für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Freie Berufe und Behörden bestimmt. Die von Schendera zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem einem Auftrag zugrundeliegenden Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Leistungen, die Schendera ohne Angebot erbringt, werden mittels Zeitaufstellung abgerechnet.
(1) Websites und andere digitale Anwendungen entstehen bei Schendera in zwei Phasen. Auf eine Entwurfsphase (Entwurf) folgt eine Umsetzungsphase (Umsetzung). Für beide Phasen nennt Schendera die Preise im Angebot getrennt. Die Entwurfsphase ist abgeschlossen, sobald der Auftraggeber den Entwurf freigegeben hat.
(2) Beim Service „Landingpage erstellen“ gibt es keine Entwurfsphase, weil das Layout der Website Schendera.de als visueller Entwurf verwendet wird. ↩
§ 3 Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung bei mangelhafter Leistung und für die Nichterbringung vertraglicher Leistungen orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen.
(1) Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen gegenüber die bestellten Dienstleistungen zu erbringen.
(2) Wir haben keinen Einfluss darauf, wie Sie die von uns bereitgestellten Informationen und Dokumente verwenden. Es ist Ihre Sache, diese Daten richtig zu verwenden. Sie haben die Daten auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen und im Zweifel fachkundigen Rat einzuholen. Wir haften nicht für Schäden und Nachteile, die Ihnen aufgrund einer Verletzung dieser Obliegenheiten entstehen.
(3) Wir übernehmen keine Haftung bei Störungen innerhalb des Internets, bei Ausfall von Systemen auf Grund höherer Gewalt oder bei Schäden und Nachteilen, die Ihnen durch Drittanbieter, Sub- oder Fremdauftragnehmer entstehen.
(4) Wir übernehmen keine Gewähr und Garantie für die richtige Wiedergabe oder eine identische Darstellung von Internet- und anderen Präsentationen bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- und anderer Darstellungssoftware, es sei denn, uns fällt grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung übernehmen wir nicht.
(5) Nimmt der Auftraggeber selbst Eingriffe in den erstellten Werken vor (z.B. Programmcode, Verzeichnistrukturen), erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch.
(6) Für Ausfälle im Internet (z.B. Serverausfälle) können wir nicht haftbar gemacht werden.
(7) Wir prüfen die erstellten Produkte auf ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- und anderer Darstellungssoftware, jedoch nur der beiden durchschnittlich und allgemein meistgenutzten. Ausschließlich diesbezügliche Fehler im Design, die dazu führen, dass die Programme, Internet- und anderen Präsentationen nicht ausführbar sind, werden von uns bereinigt. Dies gilt auch, wenn nur Teile davon fehlerhaft sind. Wir erhalten in einem solchen Fall die Möglichkeit der Nachbesserung.
(8) Einträge in Internetsuchmaschinen erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber. Es kann keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in diese Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung für uns entstehen. Hiervon ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten von uns. In einem solchen Fall erhalten wir die Möglichkeit der Nachbesserung.
(9) Wir prüfen Datenträger, Dateien und Programme vor Übergabe an den Auftraggeber mittels aktueller Antivirensoftware auf Computerviren. Für einen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet und von Datenträgern übernehmen wir keine Haftung. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
(10) Wir prüfen nicht, ob vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Bild-, Text- oder sonstiges Material frei von Rechten Dritter ist. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Dies gilt auch für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen. Wir können für entsprechende Verstöße nicht haftbar gemacht werden. ↩
§ 4 Drittanbieter, Fremdauftragnehmer
Wir können Dienstleistungen oder die gesamte oder Teilproduktion für einen Auftrag von Subunternehmern oder Fremdauftragnehmern erbringen lassen. Es gelten dann die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Subunternehmers oder Fremdauftragnehmers. ↩
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Schendera überträgt sämtliche nach deutschem Recht übertragbaren Nutzungsrechte an seinen im Rahmen eines Vertrags gefertigten Werken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt auf den Auftraggeber, einschließlich des Rechts, die Werke zu bearbeiten und umzugestalten.
(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt exklusiv.
(3) Die Rechte an Skripten und Programmcodes (z.B. JavaScript, Perl, PHP, CGI- oder Java-Programmen) bleiben bei Schendera, soweit diese nicht frei verfügbar sind, zur freien Verwendung bestimmt sind oder im Eigentum Dritter stehen.
(4) Für Weitergabe, Weiterverkauf oder anderer als im Vertrag vereinbarten Verwendung von im Auftrag erbrachten Leistungen ist keine schriftliche Zustimmung von Schendera notwendig. ↩
§ 6 Bindungsfrist, Preise, Lieferkosten
Angebote von Schendera sind freibleibend und unverbindlich und gelten für die Dauer von vier Wochen. Preise von Schendera sind Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet. Lieferkosten fallen nicht an. ↩
§ 7 Zahlungsmethoden, Zahlungsbedingungen
(1) Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto oder über den Zahlungsdienstleister Stripe unter Verwendung der dort angebotenen Bezahlverfahren.
(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Zahlungsziel sind 14 Tage ab Fälligkeit zzgl. Banklaufzeit. Stellen wir nach 16 Tagen ab Fälligkeit keinen Zahlungseingang fest, kommen Sie ab dem 21. Tag ohne weitere Mahnung in Verzug.
(3) Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges zu verzinsen, hinzu kommen Mahngebühren. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(4) Auch bei Nichtverwendung einer verlangten Leistung wird eine Rechnung fällig.
(5) Bei Dienst- und Werkverträgen sowie bei Aufträgen, die einen Netto-Auftragswert von 1000 Euro überschreiten, ist Schendera berechtigt, angemessene Abschlags- und Vorauszahlungen zu fordern. Zahlungsziel sind sieben Tage ab Fälligkeit zzgl. Banklaufzeit. Stellen wir nach neun Tagen ab Fälligkeit keinen Zahlungseingang fest, kommen Sie ab dem 14. Tag ohne weitere Mahnung in Verzug.
(6) Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt die Zahlungen ein, oder eine Bank lässt die Zahlungen zurückgehen, ist Schendera zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. ↩
§ 8 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden. Der Widerruf ist zu richten an:
Harald SchenderaTerrassenstraße 23
09131 Chemnitz
Email: info
schendera
de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung ↩
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung bleiben die gelieferten Leistungen im Eigentum von Schendera und können bei Nichtzahlung sechs Wochen nach Rechnungsstellung zurückverlangt oder ohne weitere Ankündigung von Schendera zurückgenommen werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Schendera gelieferte Leistung bei Nichtzahlung sechs Wochen nach Rechnungsstellung ohne weitere Ankündigung wieder in den Besitz von Schendera übergeht und dass Schendera das volle Zugriffsrecht auf diese Leistung erlangt, wenn Schendera diese Vorgehensweise für erforderlich hält. Die hierfür notwendigen Zugriffe (z.B. auf Server des Auftraggebers im Internet) werden ausdrücklich vom Auftraggeber gestattet und unterstützt. ↩
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
(1) Schendera verpflichtet sich, über alle geschäftlichen und betrieblichen Vorgänge beim Auftraggeber, die ihm während eines Vertragsverhältnisses anvertraut werden oder anderweitig bekannt werden, jedermann gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Dazu gehören neben Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen auch die persönlichen Verhältnisse der Mitarbeiter und Geschäftsführer. Schendera wird durch geeignete Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers unterlassen. Diese Verpflichtung gilt gegenseitig auch für den Auftraggeber und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Schendera verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrags erstellten Werke nicht zum Zwecke der Eigendokumentation zu publizieren.
(3) Eine Nennung der erstellten Werke oder der erbrachten Dienstleistungen als Referenz gegenüber Dritten ist Schendera untersagt.
(4) Die Werke werden ohne Urheberhinweise, Logos oder Verlinkungen auf die Website von Schendera erstellt (White-Label-Leistung). ↩
§ 11 Kündigung eines Auftrags
Bei Stornierung oder Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber vor Fertigstellung der Leistung wird die bis zu diesem Zeitpunkt für den Auftrag aufgewendete Zeit mit einem Netto-Stundensatz von 45 Euro berechnet. Sollte diese Berechnung über dem vertraglichen Netto-Gesamtauftragswert liegen, wird der Netto-Gesamtauftragswert berechnet. Die Übergabe einer bis dahin erbrachten Leistung ist durch die besondere Art des Werkes nicht immer möglich und kann nicht eingefordert werden. Bei Möglichkeit erfolgt eine Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung auf freiwilliger Basis.
Befindet sich ein Projekt zum Zeitpunkt der Kündigung in der Entwurfsphase oder in der ersten Hälfte der Umsetzungsphase, gehen die Nutzungsrechte an den bis dahin entstandenen Arbeitsergebnissen (z.B. Entwürfe) nicht wie bei Fertigstellung des Auftrags für alle Nutzungsarten ohne zusätzliche Kosten auf den Auftraggeber über. Vielmehr muss der Auftraggeber die Nutzungsrechte für die ursprünglich gewünschte Nutzungsart (z.B. Website) von uns erwerben, wenn er das Projekt ohne unsere Beteiligung mit unseren Entwürfen und Arbeitsergebnissen fortsetzen möchte. Der Preis für diese Nutzungsrechte beträgt ein Viertel des Preises für die Entwurfsphase. Mit dem Erwerb der Nutzungsrechte für die eine Nutzungsart sind alle anderen Nutzungsarten mit abgegolten, und es gelten die Bestimmungen des Abschnitts „Nutzungsrechte“.
Aufträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, Dritte negativ darstellen oder die Schendera in wirtschaftlicher oder sonst einer Weise Schaden zufügen, werden von uns nicht ausgeführt oder können nach Kenntniserlangung von uns sofort fristlos gekündigt werden. Erbrachte Leistungen werden in diesem Fall wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt.
Sollte sich erst bei der Erarbeitung eines verlangten Werkes herausstellen, dass die Umsetzung in der verlangten Form nicht möglich ist oder überdurchschnittlich mehr Aufwand als vereinbart erfordert, oder sollte der Auftraggeber nach Vertragsbeginn den Auftrag ändern, wird der Auftrag erneut verhandelt. Sollte kein neuer Vertrag zustandekommen, wird die bis dahin erbrachte Leistung wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt. ↩
§ 12 Rechtswahlklausel
Alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. ↩